Kreishandwerkerschaft Harz-Bode


SoKa_Bau

Soka-Bau - Wer und was ist das?

Und was Sie tun können!

Das sind die Sozialkassen der Bauwirtschaft, bekannt als SOKA-BAU. 

Sie sind der Zusammenschluss der 
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK).

Die "SOKA-BAU arbeitet für über 1,5 Mio. Kunden aus der Bauwirtschaft. Neben der Sicherung der Urlaubsansprüche von über 660.000 gewerblichen Arbeitnehmern in mehr als 80.000 in- und ausländischen Betrieben fördert SOKA-BAU die qualitativ hochwertige Berufsausbildung von rund 37.000 Auszubildenden der Branche und gewährleistet die zusätzliche Altersvorsorge von rund 360.000 Rentnern sowie 1,2 Mio. Anwärtern. SOKA-BAU gleicht damit strukturelle Herausforderungen in der Bauwirtschaft aus, wie etwa eine hohe Zahl an kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen und eine starke Witterungsabhängigkeit."

(29.11.2018 Quelle: https://www.soka-bau.de/soka-bau/medien/nachrichten/beitrag/soka-bau-erneut-als-bester-immobilieninvestor-ausgezeichnet/)


Alle am Bau tätigen Betriebe - auch wenn Sie nach ihrer Zweckbestimmung keine Baubetriebe sind - sind zur Beitragszahlung verpflichtet.

Zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft sind alle Baubetriebe berechtigt und verpflichtet, die vom räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) beziehungsweise vom Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) erfasst werden. 

Der allgemeinverbindlichen Tarifvertrag der SOKA-BAU legt fest, dass alle Betriebe seinem Geltungsbereich unterfallen, die Leistungen erbringen, die - unabhängig von der Lieferung oder Nichtlieferung von Bauteilen – der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken im weiteren Sinne dienen. Dabei fällt unter den Begriff des „Bauwerkes“ der Bau oder die Reparatur eines Gartenzaunes oder Geländers genauso wie die Wartung einer Jalousie. (Quelle: Fachverband Metall Sachsen)

Ausnahmen:

Maler und Lackierer
Holz und Kunststoff
Metall
Sanitär-Heizung-Klima 
Elektro und Informationstechnik

Aber nur WENN der Betrieb von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag dieser Verbände erfasst wird und er Tätigkeiten ausübt, die im fachlichen Geltungsbereich eines am 01.01.2003 geltenden Mantel- oder Rahmentarifvertrages dieser Verbände oder ihrer Mitgliedsverbände genannt sind.

Ein Rechenbeispiel (Stand 01.04.2023)

Gehen wir von einer Bruttolohnsumme bei gewerblichen Arbeitnehmern von 100.000 Euro aus und unterstellen einige Berechnungsvereinfachungen überschlägig!

Unser Beispielunternehmer führt folgende Pflichtabgaben ab an:

Sozialkassen (SV, KV, PV, AV) 44,49 %
Berufsgenossenschaft              5,64 %

Für die Soka-Bau zusätzlich:  20,7 %
davon sind für 
  • Urlaub 15,20 %
  • Berufsbildung 2,40 %
  • Zusatzversorgung 1,10 %
  • Winterbeschäftigungsumlage 2,0 % 
Das heißt: 
20.700 € sind an die Soka-Bau abzuführen! 
Verpasst man eine monatliche Zahlung werden 0,9 bis 1 % mtl. als Verspätungszins berechnet!

Über einen Rahmenvertrag einer unserer Innungen hat man eine Alternative!

Für einen Innungsbetrieb mit o.g. Bruttolohnsumme werden je nach Satzungsbeschluß der Innung zwischen 1.000 € und 2.500€ erhoben!

Mindestbeitrag Soka-Bau gestoppt (01.08.2017)

In den letzten Jahren gab es sehr viel Unmut über die gesetzliche Veränderung zum SoKa-Bau Mindestbeitrag, insbesondere bei Soloselbständigen. Diese sollten ebenfalls einen Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren für eine solidarische Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens tragen. Denn auch Solo-Selbstständige profitieren in unterschiedlicher Weise von der Berufsbildung. 
Die uns damals vorgesetzte Änderung des VTV mündete in unterschiedlichen Reaktionen. Während es bei einigen Betrieben viel Zustimmung gab wurden die Einzel- (Solo-)betriebe vor vollendete Tatsachen gestellt und brüskiert.
Auch die Innungsgremien wurden von dieser Neuerung überrollt, denn wir hatten im Vorfeld versucht diese Veränderung im §17 VTV zu verhindern. Vertreter aus der ostdeutschen Region konnten in dem demokratischen Prozess zur Änderung zwar immer wieder ihre Bedenken und ihre Ablehnung äußern, letztendlich wurden sie doch überstimmt.
Unsere Obermeister und Vorstände haben immer wieder auf die Probleme der Einführung und Umsetzung hingewiesen. Es ist insofern ein gutes Gefühl, nach so langer Zeit des Ärgers und der gefühlten Ungerechtigkeit folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
"In einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 01.08.2017 hat dieses festgestellt, dass für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Mindestbeitrag nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit (Amtsgerichte). SOKA-BAU wird in Abstimmung mit seinen Trägern, den Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft, die Entscheidung zum Anlass nehmen, den Einzug des Mindestbeitrags gemäß § 17 VTV zu stoppen und die bislang geleisteten Mindestbeiträge baldmöglichst zurückzuerstatten. " (Quelle SoKa Bau)

Keine baulichen Leistungen 



Es handelt sich um keine baulichen Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 BRTV/VTV/Anlage zu § 7 SokaSiG, wenn diese arbeitszeitlich überwiegend ausgeführt werden und diese Einschränkungen der Allgemeinverbindlicherklärung bei Mitgliedschaft und ausgeführter Tätigkeit (Gewerbe) besitzen:

Betonwaren und Terrazzowaren herstellendes Gewerbe
Dachdeckerhandwerk (eigene Sozialkasse)
Elektroinstallationsgewerbe
Gas- und Wasserinstallationsgewerbe
Gerüstbauhandwerk (eigene Sozialkasse)
Glaserhandwerk
Herd- und Ofensetzerhandwerk
Klempnerhandwerk
Klimaanlagenbauer
Maler- und Lackiererhandwerk (eigene Sozialkasse)
Naturstein- und Naturwerksteinindustrie
Nassbaggerei
Parkettlegerhandwerk
Säurebauindustrie
Schreiner- oder Tischlerhandwerk
Steinmetzhandwerk (eigene Sozialkasse)

Bauliche Leistung im Sinne von § 1 Abs. 2 BRTV/VTV/Anlage zu § 7 SokaSiG 


A
Abdichtung gegen Feuchtigkeit
Abbundarbeiten
Abbrucharbeiten
Aptierungen und Drainagen
Armierungen – s. Stahlbiege- und -flechtarbeiten
Asbestsanierungen (Entfernen, Verfestigen, Beschichten)
Ausschachtungen/Aushubarbeiten


B
Bauhof unterhalten/Werkstatt betreiben, auch für einen anderen Baubetrieb
Baumaschinenvermietung – s. Vermietung von Baumaschinen
Baustoffprüf- oder Laborarbeiten, auch für einen anderen Baubetrieb
Bautrocknungsarbeiten
Betonbohren und -sägen
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Bodendurchpressungen/Durchörterungen
Bohrarbeiten im Erdreich (z. B. Baugrunduntersuchung, Aufschlussbohrungen, Horizontalbohrungen)
Bohrarbeiten zur Schaffung von Öffnungen für Versorgungsleitungen
Brandschutzarbeiten
Brandschutztüren montieren
Brunnenbauarbeiten


C
Chemische Bodenverfestigungen
D
Dämm-/(Isolier-)Arbeiten an Bauwerken (Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-, Schallveredelungsarbeiten)
Dämm-/(Isolier-)Arbeiten an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder techn. Anlagen
Deichbau
Deponiebau
Drainagen und Aptierungen
Durchbrucharbeiten
E
Enttrümmerungsarbeiten
Erdbewegungsarbeiten
Estricharbeiten


F
Faschinierung
Fertigbauarbeiten: Einbauen oder Zusammenfügen von Fertigbauteilen zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken; ferner das Herstellen der Fertigbauteile, wenn diese zum überwiegenden Teil selbst oder durch einen Betrieb desselben Unternehmens eingebaut werden
Fertighäuser (s. Fertigbauarbeiten)
Feuerungs- und Ofenbauarbeiten
Fischtreppen
Flächentrocknung (z. B. Estrich)
Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegearbeiten
Folien verlegen
Fotovoltaik-/Solarmontagen Fugarbeiten an Bauwerken


G
Gabionenbau
Glasstahlbetonarbeiten/Glasbausteine verarbeiten
Geothermiearbeiten/Erdwärmebohrungen
Gleisbauarbeiten
Grabenräumung
H
Hausmeister/Facility-Management (Holz- und Bautenschutz, Maler und Lackierer, Putz, Fliesen, Reparaturen etc.)
Herstellen von nicht lagerfähigen Baustoffen, wie Beton- und Mörtelmischungen, wenn mit dem überwiegenden Teil der hergestellten Baustoffe die Baustellen des herstellenden Betriebs oder eines anderen Betriebs desselben Unternehmens versorgt werden
Hochbauarbeiten
Holzbauarbeiten (s. Zimmerer)
Herstellung und/oder Montage von Holzfertighäusern in Sandwich- oder Blockbohlenbauweise
Herstellung und Montage von Holzleimbindern und Nagelplattenbinderkonstruktionen
Holzschutzarbeiten an Bauteilen


I
Isolierungen (Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-, Schallveredelungsarbeiten)
K
Kabelleitungstiefbau – s. Rohrleitungsbau
Kanalbau-/(Sielbau-)Arbeiten inkl. Kanalinspektionen und -reinigungen
Kugelstrahlarbeiten
L
Landgewinnung
Lawinenverbau
Leitplankenmontage
M
Maurerarbeiten
Melioration
Mischgutproduktion, auch für einen anderen Baubetrieb
N
Nagelplattenbinder-Herstellung und -Montage
P
Pflasterarbeiten aller Art
Photovoltaik-/Solarmontagen
Pipelinebau
Planierarbeiten
Planungsarbeiten, auch für einen anderen Baubetrieb
Platten verlegen (Pflaster- oder Fliesenlegearbeiten)
Putzarbeiten – s. Stuckarbeiten


R
Rabitzarbeiten
Rammarbeiten
Rohrleitungsbau-, Rohrleitungstiefbau-, Kabelleitungstiefbauarbeiten und Bodendurchpressungen
Rohrleitungsbau in/für industrielle(n) Anlagen
Rückbauarbeiten
S
Sägewerk (Zuschnitt für die Zimmerei)
Säurebauhandwerk (= Schutz gegen aggressive Stoffe, wie Laugen, Säuren)
Sandstrahlarbeiten
Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten
Schadstoffsanierung (Asbest, PAK, PCB, KFM)
Schallschutzwälle errichten
Schallschutzwände aufstellen/montieren
Schalungsarbeiten
Schleusenanlagen/Vorflutanlagen
Schornsteinbauarbeiten
Schweißarbeiten (z. B. für den Rohrleitungsbau oder den Gleisbau)
Schwimmbadbau
Seitenbefestigungen an Verkehrswegen
Sportanlagenbau
Spreng-, Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten
Spundwände montieren (Bohlen aus Holz, Stahlbeton oder Stahl z. B. zur Baugrubenabsicherung sowie zum Kanal- und Wasserbau)
Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebs ausgeführt werden
Stahlhallenmontage
Stakerarbeiten
Straßenbauarbeiten
Straßenfräsarbeiten
Straßenwalzarbeiten
Stuck-, Putz-, Gips- und Rabitzarbeiten, einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen und Putzträgern
Subunternehmen fachlich anleiten, anweisen, überwachen


T
 Teichbau
Terrazzoarbeiten
Tiefbauarbeiten
Transportarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebs ausgeführt werden
Trennwandsysteme montieren
Treppenbauarbeiten (Herstellung, Handel und Montage)
Trockenmauern erstellen
Trockenestricharbeiten – s. Estricharbeiten
Tunnelbauarbeiten
U
Urbarmachung von Grundstücken
V
Verbauarbeiten (Berliner Verbau)
Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen
Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal (z. B. Asphaltkocher, Betonpumpen), wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden
Vertriebstätigkeiten, auch für einen anderen Baubetrieb
Verwaltungsarbeiten, auch für einen anderen Baubetrieb
W
Wasserwerksbau-, Wasserhaltungs- und Wasserbauarbeiten
Wegebauarbeiten
Wildbachverbau
Windkraftanlagen errichten
Z
Zimmer- und Holzbauarbeiten im Rahmen des Zimmergewerbes
Zaunbau
Zusammenhangstätigkeiten (bspw. Baustelleneinrichtung, Beräumung, Reinigung, Transporte

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