Kreishandwerkerschaft Harz-Bode


Förderung Elektromobilität

Elektromobilität - gefördert?

E-Mobilität beschäftigt uns schon eine ganze Weile. Jedoch hapert es vielfach an Umsetzungen und Möglichkeiten. Für den Fall, dass Sie oder Ihre Kunden sich diesem Thema zuwenden möchten, oder es lediglich als Kundenbindungsinstrument nutzen möchten, hier eine bescheidene Hilfestellung:

1. Für private Wohnungen und Anlagen – Festzuschuß 900 €
2. Öffentlich zugängliche Anlage – 40 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal EUR 2.500 bis 30.000 € pro Ladepunkt

Bitte nutzen Sie im diesen Fällen die Möglichkeiten und Kompetenzen der Fachberater: 
* Dipl.-Ing. (FH) Heike Frischeisen hfrischeisen at hwk-magdeburg.de
* Dipl-Ing. Andreas Röber a.roeber at ib-neubert.com
* Dipl.-Umwelting. Christian Walther (Präg) christian.walther at praeg.de
 
Zu 1. Ab dem 24. November 2020 können von Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern Förderungen für nicht-öffentliche Ladestationen bei der KfW beantragt werden. 
 
Wer kann Anträge stellen? 
 
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von 
Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel: 
• Privatpersonen, 
• Wohnungseigentümergemeinschaften, 
• Wohnungsunternehmen, 
• Wohnungsgenossenschaften und 
• Bauträger. 
 
Nicht antragsberechtigt hingegen sind: 
• kommunale Gebietskörperschaften, 
• rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, 
• Gemeindeverbände, 
• Zweckverbände und 
• Kirchen. 
 
Was wird gefördert? 
 
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn unter anderem: 
• die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt, 
• der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt, 
• die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).
 
Wie wird gefördert? 
 
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden: 
• Ladestation, 
• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen, 
• elektrischer Anschluss (Netzanschluss), 
• notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten). 
 
Detaillierte Informationen und ein Merkblatt erhalten Sie auf der Informationsseite der KfW. 
Eine Marktübersicht über die aktuellen, förderfähigen Ladestationen wird die KfW im November in Form 
einer Liste förderfähiger Ladestationen veröffentlichen. Wer sich vorab einen Überblick verschaffen 
möchte, wird zum Beispiel auf der Seite von ElektroMobilität NRW fündig. 
 
Die Förderung erfolgt über die KfW, kann ab dem 24. November 2020 im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach dem Abschluss der Installation einer privaten Ladestation überwiesen. Die Bestellung und Montage der Ladestation darf erst nach dem Förderantrag erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Kumulierung mit Landesfördermitteln ausgeschlossen ist.
 
Zu 2. Für den Fall, dass Sie Ihre Flotte selbst umstellen möchten oder Ihren Kunden die Möglichkeit geben, elektrisch zu „tanken“ hier einige Möglichkeiten:
Gefördert werden
• öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur bis einschließlich 22 Kilowatt,
• öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur größer als 22 Kilowatt.
Sie können die Förderung für die Errichtung der Ladeinfrastruktur an neuen Standorten erhalten und auch wenn ein zusätzlicher Mehrwert für eine Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung des Netzanschlusses besteht.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Die konkreten Details werden in separaten Aufrufen veröffentlicht.
Die Höhe der Förderung betrug im 6. Aufruf
• für Normalladepunkte mit 3,7 Kilowatt bis maximal 22 Kilowatt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal EUR 2.500 pro Ladepunkt,
• für DC-Schnellladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt und weniger als 100 Kilowatt gebietsabhängig bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal bis zu EUR 12.000 pro Ladepunkt,
• DC-Schnellladepunkte mit mehr als 100 Kilowatt gebietsabhängig bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal bis zu EUR 30.000 pro Ladepunkt,
• für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz pro Standort höchstens EUR 5.000,
• für den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz pro Standort höchstens EUR 50.000.
Modernisierungsmaßnahmen wie Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung von Netzanschlüssen werden mit einem Anteil von maximal 40 Prozent gefördert und den oben genannten Höchstbeträgen. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. Die Projektkoordination übernimmt die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.html
 
 Wird immer temporär angeboten – Fristen berücksichtigen
 
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-in-deutschland.html
 
 Wird immer temporär angeboten – Fristen berücksichtigen
 
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-energie
 
 Ggfls. Sachsen-Anhalt Energie, in Kombination mit anderen förderfähigen Maßnahmen (IB oder Energieberater kontaktieren) 
 
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten und Kompetenzen der Betriebsberater!  Oder der Kollegen, welche sich mit Energieeffizienz und deren Förderung beschäftigen:
 
Dipl.-Ing. (FH) Heike Frischeisen hfrischeisen@hwk-magdeburg.de
Dipl-Ing. Andreas Röber a.roeber@ib-neubert.com
Dipl.-Umwelting. Christian Walther (Präg) christian.walther@praeg.de
 

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